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Erklärung zur Barrierefreiheit

Was schon geht, was noch nicht, und wie du uns eine Barriere meldest.

Stand:

1Unser Ziel

Nahdruck soll für möglichst alle nutzbar sein, auch mit Tastatur, Bildschirmleser, Vergrößerung oder ohne Bewegung. Wir richten uns nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, auf die die Norm EN 301 549 verweist, und prüfen zusätzlich die neuen Kriterien der WCAG 2.2.

2Stand

Die Seite ist bisher nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft. Wir sagen deshalb nicht zu, dass sie die Anforderungen vollständig erfüllt. Diese Erklärung beschreibt, was wir selbst geprüft haben und was wir als Barriere kennen.

Wie wir geprüft haben

  • Mit dem Prüfwerkzeug axe-core jede Seite in heller und dunkler Ansicht, in Desktop- und Handybreite, auch die Seiten nach der Anmeldung. Der letzte vollständige Lauf war am 7. Oktober 2026 über 34 Seiten. Er meldete eine Stelle: Auf der Karte überdecken sich in Handybreite Marker, die nah beieinander liegen. Was danach dazukam, etwa das Bewerten mit Sternen, haben wir mit Tastatur und Screenreader-Ansagen von Hand geprüft; der nächste vollständige Lauf steht noch aus.
  • Nur mit der Tastatur: Konto anlegen, Auftrag vom Hochladen bis zur Zahlung, Werkstatt einrichten. Diese drei Wege laufen bei jeder Änderung als Test mit.
  • Kontraste aller Farben rechnerisch, dazu Stichproben am Bildschirm.
  • Darstellung bei 320 Pixeln Breite und bei 200 Prozent Vergrößerung.

Nicht geprüft haben wir bisher mit echten Bildschirmlesern (VoiceOver, NVDA, TalkBack), auf echten Handys, das Zahlungsformular von Stripe, die Anmeldung über Google oder Apple und unsere E-Mails.

Was umgesetzt ist

  • Jede Seite hat einen Sprunglink zum Inhalt, genau eine Hauptüberschrift und benannte Bereiche.
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen. Freiwillige Felder sind als solche bezeichnet, Pflichtfelder werden angesagt. Fehler stehen als Text am Feld, werden angesagt, und der Fokus springt zum ersten Feld mit Fehler.
  • Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen. Der Fokus ist sichtbar und liegt nicht unter der Kopfzeile oder der unteren Leiste. Öffnet sich eine Rückfrage, etwa vor dem Stornieren, geht der Fokus dorthin und danach zurück.
  • Text hat in heller und dunkler Ansicht einen Kontrast von mindestens 4,5 zu 1. Zustände erkennst du am Wort, nicht nur an der Farbe.
  • Über „Bewegung anhalten“ im Menü bleiben Videos, 3D-Szene und Laufanzeigen stehen. Verlangt dein Gerät reduzierte Bewegung, stehen sie von Anfang an.
  • Statt den QR-Code bei der Übergabe zu scannen, kannst du acht Ziffern eintippen.
  • Bewertungen stehen als fünf Sterne mit dem Wert als Text daneben. Beim Bewerten wählst du die Sterne wie Auswahlfelder, auch mit den Pfeiltasten, und das Wort zur Wahl steht dabei.
  • Lädt eine Seite länger, steht dort sichtbar „Lädt“, und der Zustand wird angesagt.
  • Schaltflächen und Verweise sind auf dem Handy mindestens 44 Pixel hoch. Die Marker der Karte haben eine Tippfläche von 44 Pixeln, auch wenn das Zeichen kleiner ist.
  • Maker können zu jedem Produktbild beschreiben, was darauf zu sehen ist.

Bekannte Barrieren

  • Die Karte ist mit der Tastatur bedienbar, mit einem Bildschirmleser aber mühsam: Jeder Marker ist ein eigener Halt, und nah beieinander liegende Marker überdecken sich teilweise. Dieselben Werkstätten stehen als Liste neben der Karte, dort lässt sich jede auswählen.
  • Die 3D-Ansicht eines Modells ist ein Bild ohne Beschreibung der Form. Maße, Volumen und Gewicht stehen als Text daneben.
  • Videoschleifen und die 3D-Szene auf den Inhaltsseiten sind Schmuck ohne Ton und ohne eigene Aussage.
  • Das Zahlungsformular stammt von Stripe. Auf seine Gestaltung haben wir keinen Einfluss.
  • Die Beschreibung eines Produktbilds ist freiwillig. Fehlt sie, nennt die Seite nur den Titel des Produkts. Fotos in Nachrichten und zu Konstruktionsaufträgen haben keine Beschreibung.
  • Beim ersten Laden baut der Browser eine Seite in seltenen Fällen neu auf. Ein Bildschirmleser kann dabei die Lesestelle verlieren.

3Barriere melden

Kommst du an einer Stelle nicht weiter oder fehlt dir etwas, schreib an mail@quarex.de. Nenne die Seite und was du versucht hast. Wir antworten dir persönlich und helfen dir, dein Anliegen auf anderem Weg zu erledigen.

4Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die Dienstleistungen erbringen, sind davon ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Diese Erklärung geben wir unabhängig davon freiwillig ab.